Schulbegleitung

§35a SGB VIII Die Schulbegleitung richtet sich an die Schülerinnen und
Schüler, die aufgrund Entwicklungsbeeinträchtigung in den Bereichen der
geistigen, der körperlich-motorischen oder emotionalen und sozialen
Entwicklung eine besondere Unterstützung benötigen. Im Fokus steht die
gelingende Teilhabe am Bildungssystem.