Begleiteter Umgang

Begleiteter Umgang von Kindern bei den Kontakten zu dem Elternteil, mit dem das Kind nicht dauernd zusammenlebt und/oder zu Geschwistern und/oder sozialen Eltern und wichtigen Bezugspersonen.
Wir achten auf die Absicherung des Rechtes des Kindes/der Kinder auf
Umgang,Stärkung des Kindes, seine Bedürfnisse zu vertreten. Wir sorgen für einen kindgerechten Verlauf des Umgangs und die Sensibilisierung und Unterstützung der Erwachsenen für einen kindgerechten Verlauf des Umgangs